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Vereine – Psychologen – Kleine Firmen – Arztpraxen

Basis – Paket

125 €

  • Überprüfung Informationspflicht
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten anlegen
  • Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag)
  • Ordner mit Erstausrüstung an Dokumenten, Vorlagen sowie eine Auflistung und Erläuterung der durchzuführenden Aufgaben

 

Warum benötigen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Ab 25. Mai 2018. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Weniger bekannt ist den meisten, dass die DSGVO neue Formalien mit sich bringt.

Kernstück ist dabei das „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“.

Das Ziel: Überblick

Dieses Verzeichnis muss in jedem Unternehmen vorhanden sein. Es soll einen Überblick schaffen, mit welchen personenbezogenen Daten das Unternehmen umgeht und was es mit den Daten tut. Dabei wird es oft um Daten von Kunden gehen. Aber auch Daten von Arbeitnehmern sind erfasst. Ebenso Daten von Lieferanten, wenn dabei Namen von Personen auftauchen.

Pflicht zur Vorlage des Verzeichnisses

Die Datenschutzaufsicht kann jederzeit verlangen, dass ihr ein Unternehmen das Verzeichnis vorlegt. Ansonsten droht ein Bußgeld. Und wenn ein Betroffener Auskunft über seine Daten verlangt, hilft das Verzeichnis dabei, diese Daten zu finden. Es ist also sinnvoll, dieses Verzeichnis sorgfältig zu erstellen. Ab und zu muss es auch aktualisiert werden.

Wir erstellen für Sie das Verzeichnis

(Wir sind reine Dienstleister und führen keine Rechtsberatung durch. Unsere Beratung bzw. Umsetzung ersetzt daher in keinem Fall das Zurateziehen eines Rechtsanwaltes und haften somit auch nicht für entstandene Schäden oder Rechtsfolgen.)

Jede Haftung ist daher ausgeschlossen.