Paket – Small
- Überprüfung Informationspflicht
- Impressum und Datenschutz auf Ihrer Homepage
- Einbau eines Datenschutz-Menuepunktes auf Ihrer Website und Befüllung
- Einfügen des Datenschutzhinweises auf Ihrem Kontaktformular
- Verarbeitungsverzeichnis erstellen
- Auftragsdatenverarbeitung (ADV-Vertrag) erstellen
- Umgang mit Fotos auf Homepage
- Ordner mit Erstausrüstung an Dokumenten, Vorlagen sowie eine Auflistung und Erläuterung der durchzuführenden Aufgaben. Mit diesen können Sie weitere Dokumentationen selbst erstellen
Impressum und Datenschutz auf Ihren Internetseiten
Impressum und Datenschutz auf Homepage/Vereinshomepageseite (Vereine, Psychologen, Ärzte, Firmen)
Wichtig ist, dass bis zum 25. Mai 2018 zumindest die kritischen Punkte in der Sichtbarkeit des Vereins/Firma nach außen nicht der DSGVO widersprechen.
Auftragsdatenverarbeitung
Die DSGVO regelt auch weiterhin, dass Sie mit jedem Unternehmen, welches in Ihrem Auftrag personenbezogenen Daten verarbeitet, einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen müssen. Sollten Sie beispielsweise Ihre Lohnabrechnungen von einem externen Dienstleister erledigen lassen, müssen Sie mit diesem Dienstleister eine entsprechende Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Personenbezogene Daten werden auch über Ihre Vereinshomepage/Homepage erhoben. In der Regel werden die IP-Adressen Ihrer Besucher erfasst und in Logfile für einige Tage gespeichert. Dies geschieht deshalb, um mögliche Angriffe auf ihre Homepage zu erkennen und ggf. abzuwehren. Aber auch Statistiken über Zugriffe werden automatisch erstellt und können von Ihnen zu Auswertungszwecken abgerufen werden.
Durch die Erfassung der IP-Adressen werden automatisch personenbezogene Daten der Besucher Ihrer Homepage (z.B. Nutzungsverhalten) erfasst. Dies zwar nicht mit dem Namen des Besuchers – jedoch ist es bei berechtigtem Interesse technisch möglich, den Besucher über die IP-Adresse zu ermitteln.
Damit verarbeitet das Unternehmen, bei dem Sie Ihre Homepage gehostet haben, in Ihrem Auftrag Daten Ihrer Besucher. Aus diesem Grund müssen Sie mit dem Unternehmen (z.B. Strato, 1&1, etc.) auch eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen.
Umgang mit Fotos auf der Homepage
Problematisch sind derzeit allerdings Fotos, die sie im Internet oder in der Presse einstellen. Hier benötigen Sie, sofern es sich um Nahaufnahmen handelt, entsprechende Einwilligungen. Besonders Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren stehen hierbei unter dem besonderen Schutz der DSGVO.
Mit den aufgeführten Schritten (Impressum, Datenschutz und Auftragsdatenverarbeitung) haben Sie die gesetzlichen Auflagen der DSGVO für Ihre Homepage und ggf. Facebook erfüllt.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Schritte bis zum 25. Mai 2018 erledigt haben sollten.
Wir helfen Ihnen dabei!
(Wir sind reine Dienstleister und führen keine Rechtsberatung durch. Unsere Beratung bzw. Umsetzung ersetzt daher in keinem Fall das Zurateziehen eines Rechtsanwaltes und haften somit auch nicht für entstandene Schäden oder Rechtsfolgen.)
Jede Haftung ist daher ausgeschlossen.